MiFID
MiFID – Offenlegung von Zuwendungen im Wertpapiergeschäft Akzeptanz von Beratungshonoraren im Wertpapiergeschäft
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Die bereits im April 2004 verabschiedete europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist
seit 1. November 2007 in deutsches Recht umgesetzt.
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Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach MiFID verpflichtet, dem Kunden grundsätzlich alle mit der Transaktion zusammenhängenden Gebühren, insbesondere die bisher verdeckten, vom Emittenten erlangten
Provisionen und Zuwendungen, aufzuzeigen.
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Bis heute ist noch nicht im Bewusstsein der Finanzdienstleistungskunden verankert, dass die Beratungsleistung des Finanzvermittlers einen Preis hat. Folglich wird befürchtet, dass die neue Kostentransparenz zu einer Kaufzurückhaltung bei Investment Kunden führen könnte.
- Synovate Finanzmarktforschung zeigt mit dieser Studie auf, ob und wie Kunden die Neuregelungen wahrnehmen, wie sie auf die Offenlegung von Gebühren reagieren und ob und in wiefern sich dies auf das Anlageverhalten und auf die Wahl des Finanzdienstleisters auswirkt.
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Die Studie ist vor dem Hintergrund einer immer weiter zunehmenden Verpflichtung der Finanzdienstleister zu Transparenz über den Wertpapierdienstleistungsansatz hinaus generell als Gradmesser für die Wahrnehmung von performanceorientierten Beratungshonoraren zu sehen
Informationen zur Studie
Die Studienergebnisse sind zum Netto-Preis von 2.500 EUR (Chart-Berichtsband)
bzw. 2.800 EUR (Chart-Berichtsband plus Tabellenband) zu beziehen.
Details zur Bestellung entnehmen Sie bitte den Informationen zur Studie
Kontakt:
Daniel Scholz
Tel.: +49 (0)40 226 331 141





